Rechtsprechung
RG, 09.03.1934 - II 297/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Begründet das Recht des Käufers, unter den Voraussetzungen des § 479 BGB. seinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung auch nach Vollendung der Verjährung aufzurechnen, die Befugnis, die bereits gezahlten vertragsmäßigen Zinsen der durch eine solche Aufrechnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 93
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 23.01.2006 - 7 U 7/05
Verjährungsfrist bei Bereicherungsansprüchen: Anzuwendendes Recht in …
Wer in Unkenntnis einer Aufrechnungslage geleistet hat, kann seine Leistung nicht nach § 813 Abs. 1 BGB zurückfordern, um dann nachträglich aufzurechnen (RGZ 120, 280; 144, 93, 94;… Palandt, BGB 65. Aufl. § 389 Rn. 4 u. § 813 Rn. 4; s.a. BGH WM 1963, 964, 965).